Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie transparent und nachvollziehbar darüber informieren warum wir unser hausärztliches Versorgungsangebot teilweise anpassen müssen.
Einige von uns angebotene diagnostische Untersuchungen wie verschiedene Ultraschalluntersuchungen gehören gemeinhin nicht zum regulären Umfang der hausärztlichen Grundversorgung, sondern werden überwiegen der gebietsfachärztlichen Grundversorgung zugeordnet. Andere Leistungen wie Langzeit-EKG und Langzeitblutdruckmessung zählen zwar grundsätzlich zum hausärztlichen Versorgungsangebot, werden insgesamt sehr gering vergütet und seit Oktober 2024 zusätzlich begrenzt (budgetiert), so dass die Durchführung ab einer gewissen Menge dann kaum oder gar nicht mehr bezahlt wird, auch wenn sie medizinisch notwendig ist. So haben wir beispielsweise im Jahr 2025 im Durchschnitt 10% unserer Arbeit zum Nulltarif geleistet.
Die Vergütung steht dabei in keinem angemessenen Verhältnis zum zeitlichen, personellen und technischen Aufwand. Beispielhaft erhalten wir für ein Schilddrüsen-Ultraschall ca. 9 Euro, ein Bauch-Ultraschall 17 Euro und ein Langzeit-EKG 6 Euro brutto. Mit diesen Beträgen ist eine Kostendeckung von hochwertigen Medizingeräten in der Preisklasse eines Mittelklassewagens (Ultraschallgerät) oder Motorrollers (Langzeit EKG) nicht möglich.
Als hausärztliche Praxis tragen wir Verantwortung – für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten ebenso, wie für unsere Mitarbeitenden, unseren Familien und den dauerhaften Erhalt unserer Praxis. Außerdem sind wir der Überzeugung, dass wertvolle Arbeit auch Wertschätzung verdient.
Um medizinische Leistung sorgfältig, qualitätsorientiert und mit der dafür notwendigen Zeit und Sorgfalt durchführen zu können, fehlt uns unter diesen Voraussetzungen die Grundlage. Daher ist es uns leider nicht möglich die genannten Untersuchungen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ohne Teilnahme am Hausarztmodell (HZV) als Regelleistung anzubieten.
Für Patientinnen und Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen bleibt unser Leistungsangebot unverändert bestehen, da diese Leistung dort Bestandteil der vertraglich geregelten hausärztlichen Versorgung sind.
Ausnahmen bestehen für Patientinnen und Patienten, deren Krankenkasse keine Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung anbietet und in akuten Notfallsituationen nach ärztlichem Ermessen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Wertschätzung unserer Arbeit.
Ihr Praxisteam